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Stadt Dieburg sucht Wohnraum für Geflüchtete


In ganz Deutschland nimmt die Zahl an Asylsuchenden derzeit stark zu, zumeist sind kriegerische Auseinandersetzungen der Hauptgrund für die Menschen, ihr Heimatland zu verlassen. Diese Entwicklung betrifft auch den Landkreis Darmstadt-Dieburg und seine 23 Kreiskommunen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gemeinsam mit der Sozial- und Jugenddezernentin des Kreises, Christel Sprößler, darauf verständigt, die Mammutaufgabe ab sofort gemeinsam anzupacken und die Geflüchteten solidarisch auf die 23 Städte und Gemeinden zu verteilen. „Auch Dieburg muss und wird seinen Teil zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beitragen“, kündigt Bürgermeister Frank Haus an und erläutert die Notwendigkeit der gemeinsamen Kraftanstrengung: „Zu uns kommen Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden und in Not sind, unser Grundgesetz verpflichtet uns, ihnen Schutz zu gewähren. Wir möchten aber auch, dass die Unterbringung der Geflüchteten für unsere Bürgerinnen und Bürger in Dieburg verträglich ist – daher brauchen wir ihre Hilfe.“ Wer eine Wohnung vermieten oder anderweitig Hilfe bei der Ankunft der Geflüchteten anbieten möchte, kann sich mit der Stadtverwaltung Dieburg unter Telefon (06071) 2002-318 oder per E-Mail an wohnraum@dieburg.de in Verbindung setzen.

Warum ist die Stadt Dieburg verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen?

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern zuständig, die durch das Regierungspräsidium Darmstadt zugewiesen werden. Bislang hat sich der Landkreis um die Unterbringung der Menschen gekümmert, jetzt sollen – wegen der aktuell stark steigenden Flüchtlingszahlen – die 23 Städte und Gemeinden aktiver in die Aufnahme einbezogen werden.

Wie viele Flüchtlinge kommen aktuell nach Darmstadt-Dieburg?

Derzeit leben rund 3.500 Personen in Unterkünften, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg angemietet hat oder als Gemeinschaftsunterkunft selbst betreibt. Wie beispielsweise in Pfungstadt sowie bereits in diesen Tagen auch in der neuen Gemeinschaftsunterkunft in der Dieburger Fabrikstraße (Industriegebiet Nord) mit bis zu 220 Menschen. Doch die Zuweisungszahlen, die der Landkreis derzeit erhält, steigen stark an: Waren es im zweiten Quartal 2023 noch 37 und im dritten 36 Menschen pro Woche, muss der Kreis im vierten Quartal jede Woche für 95 Flüchtlinge ein Dach über dem Kopf finden. Eine Zahl, die voraussichtlich nicht so schnell sinken wird, so die Vermutung.

Warum ziehen die Flüchtlinge nicht in Gemeinschaftsunterkünfte?

Von den 3.500 Geflüchteten, die aktuell noch in den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises leben, verfügen rund 2.000 über einen gesicherten Aufenthaltsstatus – sprich: ein Bleiberecht. Daher ist der Kreis nicht mehr verpflichtet, sie in einer Notunterkunft unterzubringen. Weil wegen der vielen Neuankömmlinge aber der Platz in den Gemeinschaftsunterkünften dringend benötigt wird, sollen Menschen mit Bleiberecht, die auf dem freien Wohnungsmarkt bislang keine Unterkunft gefunden haben, gleichmäßig auf die Städte und Gemeinden in Darmstadt-Dieburg verteilt werden. Darüber hinaus will der Landkreis sie auch erneut auffordern, sich selbst um die Anmietung einer Wohnung zu kümmern.

Wer entscheidet, wie viele Menschen nach Dieburg kommen?

Weil die 23 Kommunen im Landkreis derzeit unterschiedlich belastet sind, ist eine solidarische Verteilung der Geflüchteten geplant. Nach einem je nach Größe der Kommune ermittelten Schlüssel sollen in Dieburg bis 31. Dezember 2023 insgesamt 186 Personen aufgenommen werden. Diese werden zunächst in die neue Flüchtlingsunterkunft in der Fabrikstraße ziehen.

Woher stammen die Geflüchteten?

Von den 2.000 Personen mit Bleiberecht, die jetzt in den Kommunen unterkommen sollen, stammt ein Großteil – rund 850 – aus der Ukraine. Bei den anderen Personen handelt es sich um sogenannte „Weltflüchtlinge“, die derzeit überwiegend aus der Türkei und aus Afghanistan stammen.

Was tut die Stadt Dieburg, um Wohnraum zu akquirieren?

Die Stadt Dieburg mietet kleinere Einheiten, also dezentrale Wohnungen sowie Ein- bis Zwei-Familienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften an, um sie für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Dieburg ermittelt leerstehende Immobilien und bezieht diese bei der Unterbringung der Geflüchteten ein.
Die Stadt Dieburg meldet dem Landkreis freie Grundstücke bzw. Flächen im Stadtgebiet, auf denen weitere Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden können.
Die Hoffnung ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger bereit erklären, freie Wohnungen oder Häuser an die Stadt Dieburg zu vermieten, um Geflüchteten ein Dach über dem Kopf zu bieten. „Mir ist bewusst, dass das angesichts der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt eine große Herausforderung ist, daher sind wir dankbar über jeden einzelnen, der oder die Wohnungen vermieten können oder Hinweise auf freien Wohnraum in Dieburg hat“, bittet Bürgermeister Haus um die Mithilfe der Dieburger. „Wir suchen private Unterkünfte, weil die dezentrale Unterbringung den geflüchteten Menschen die Anbindung an unser Stadtleben ermöglicht – das ist nicht nur die Grundlage für eine gelingende Integration, sondern dient auch der Vermeidung einer Ghettobildung.“

Wer kümmert sich um die Geflüchteten, wenn sie nach Dieburg kommen?

Generell handelt es sich bei den Flüchtlingen, für die aktuell eine Bleibe gesucht wird, größtenteils um Menschen, die schon eine gewisse Zeit im Landkreis leben. Daher sind die ursprünglichen Herausforderungen wie etwa zu Beginn des Ukraine-Krieges (Sprachbarrieren, Probleme bei Behördengängen, Erstausstattung, etc.) zumeist nicht mehr gegeben. Generell ist allerdings eine soziale Betreuung der Personen, die von den Kommunen selbst untergebracht werden, durch den Landkreis nicht vorgesehen und wird auch nicht von diesem finanziert. „Unsere Hoffnung ist, dass das vorhandene Netzwerk der bereits zu Beginn des Ukraine-Krieges in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich tätigen Personen in Dieburg, wie der ehemalige Asylkreis oder „Dieburg FAIRnetzt“, uns bei der Ankunft der Menschen unterstützt, falls dies notwendig sein wird“, erklärt Frank Haus.

Was erwartet uns 2024?

Angesichts der angespannten Weltlage, des Krieges in der Ukraine, der eskalierenden Gewalt im Nahen Osten sowie vieler weiterer Konflikte ist nicht zu erwarten, dass sich die Zahl an Schutzsuchenden aus Krisengebieten nach dem Jahreswechsel kurzfristig entspannen wird. Daher erwartet der Landkreis, dass auch 2024 zum einen Unterbringungsmöglichkeiten für neu zugewiesene Geflüchtete benötigt werden und zum anderen weiterer Wohnraum für Personen geschaffen werden muss, die nach und nach ein Bleiberecht erhalten – und aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen müssen.

Was passiert, wenn in Dieburg nicht genug Wohnraum gefunden wird?

Sollte sich das vereinbarte Verfahren nicht bewähren, insbesondere wenn einzelne Städte und Gemeinden ihrer Unterbringungspflicht nicht nachkommen sollten, behält sich der Kreisausschuss vor, die Zuweisung von neu zugewiesenen Personen – unter Anrechnung der bereits untergebrachten Personen – direkt in die Städte und Gemeinden zu beschließen, so die Information des Landkreises. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass wie zu Beginn dieses Jahres im Falle der Schlossgartenhalle Geflüchtete in Sporthallen untergebracht werden müssen“, betont Bürgermeister Haus und erläutert weiter: „Wichtig ist zu verstehen, dass hinter dieser Entscheidung die pure Notwendigkeit steckt, für die zu uns kommenden Menschen eine Unterkunft zu schaffen. Daher sind wir auf die Hilfe der Dieburgerinnen und Dieburger, der Vereine und aller Gruppierungen angewiesen, damit wir unseren Teil dazu beitragen können, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu bewältigen.“

An wen kann ich mich wenden?

Wer eine Wohnung vermieten oder anderweitig Hilfe bei der Ankunft der Geflüchteten anbieten möchte, kann sich mit der Stadtverwaltung Dieburg unter Telefon (06071) 2002-318 oder per E-Mail an wohnraum@dieburg.de in Verbindung setzen.