Wahlen

Europawahl am 9. Juni 2024


Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 9. Juni. Alle Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, haben die Wahl, entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilzunehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen die Wähler das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

Für die Eintragung ins Wählerverzeichnis muss im Rathaus des jeweiligen Wohnorts bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. 

Der ausgefüllte Antrag kann bei der Stadtverwaltung Dieburg entweder persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr, Freitag von 8 bis 11.30 Uhr) abgegeben oder auch per Post an die Stadtverwaltung Dieburg (Markt 4, 64807 Dieburg) gesendet werden. Wer Fragen hat, kann das Einwohnermeldeamt per E-Mail an ewo@dieburg.de oder unter Telefon (06071/2002-119, -120, -319 oder -419) kontaktieren.