Leben & Erleben

Ab 1. März: Hunde bitte an die Leine nehmen


Zu Beginn des Frühlings kündigt sich bei unseren heimischen Wildtieren wieder Nachwuchs an: Während der sogenannten Brut- und Setzzeit von März bis Juli benötigen die Tiere, die sich auf Feldern, Wiesen und Grünflächen sowie im Unterholz im Wald befinden, viel Ruhe. Weil freilaufende Hunde eine Gefahr für Jungtiere darstellen können, hatte die Stadtverordnetenversammlung Dieburg zu Beginn dieses Jahres beschlossen, künftig vom 1. März bis 30. Juni eine Leinenpflicht in Feld, Wald und auf Wiesen im Stadtgebiet einzuführen.

Damit sind Hundebesitzer verpflichtet, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit in Feld und Wald sowie auf Wiesen im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Dieburg an der Leine zu führen, wobei die zulässige Höchstlänge der Leine zehn Meter beträgt. Die Anleinpflicht gilt nicht auf besonders ausgewiesenen bzw. gekennzeichneten Freilaufflächen für Hunde – wie auf der Hundewiese am Großwiesenweg. Außerdem nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, Behindertenbegleithunde, Blindenführhunde und Jagd- und Herdengebrauchshunde.

Die Stadt Dieburg appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an diese Vorgabe zu halten. Wer beim Spaziergang auf befestigten Wegen bleibt und seinen Hund generell an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze oder bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen jede Menge Stress.

Weitere Informationen zur Brut- und Setzzeit und darüber, wie und wo die Tiere genau in Feld, und Wald und auf Wiesen ihren Nachwuchs aufziehen, gibt es auf der Website des BUND Hessen.