Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Niederschlagswassergebühr

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    Informationen über die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
    Die Kosten für die ordnungsgemäße Beseitigung von Niederschlagswasser werden auf alle Nutzungsberechtigten umgelegt. Die Kanäle und Bauwerke im Misch- und Trennsystem sind auf größere Niederschläge bemessen. Das bedingt, dass entsprechend dimensionierte Kanäle für die Ableitung von Niederschlagswasser und Bauwerke wie Regenrückhaltebecken vorgehalten und finanziert werden müssen, damit Überflutungen und daraus resultierende Vernässungsschäden an Gebäuden vermieden werden können. Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz der Stadt Dieburg eingeleitet wird, ist diese Gebühr von dem/der Grundstückseigentümer/in zu entrichten.
    Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg.

    Gebührenhöhe
    Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2024 0,69 Euro je qm und Jahr.

    Berechnungsgrundlage
    Die Niederschlagswassergebühr für das abzuleitende Regenwasser berechnet sich auf Grundlage der befestigten abflusswirksamen Flächen in EURO/m² und Jahr.
    Es werden nur die versiegelten Flächen zur Gebührenberechnung herangezogen, von denen Regenwasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird.
    Versiegelte Flächen lassen – abhängig von der Art der Befestigung – mehr oder weniger Niederschlagswasser in den Untergrund versickern.
    Dadurch gelangt das Niederschlagswasser je nach Art und Oberflächenbefestigung verzögert oder mengenreduziert über den Abfluss in die städtische Kanalisation.
    Die Versickerungsfähigkeit wird über Abflussfaktoren berücksichtigt, die die versiegelten Flächen entsprechend der Wasserdurchlässigkeit reduzieren.

    Berechnungsbeispiel:
    Ein normales Ziegeldach mit einer Fläche von 100 qm lässt kein Wasser durch, der Abflussfaktor beträgt 1,0 und die versiegelte Fläche wird vollständig angerechnet.
    Versiegelte Fläche 100 qm x 1,0 Abflussfaktor x 0,69 € Gebühr = 69,00 € Niederschlagswassergebühr im Jahr

    Eine 100 qm Fläche gepflastert mit Rasengittersteine die dagegen eine hohe Wasserdurchlässigkeit aufweisen, haben einen Abflussfaktor von 0,2 und die versiegelte Fläche wird zu 20 % angerechnet.
    Versiegelte Fläche 100 qm x 0,2 Abflussfaktor x 0,69 € Gebühr = 13,80 € Niederschlagswassergebühr im Jahr

    Bescheid
    Den Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser erhalten Sie von dem Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg.

    Änderungen der Flächen
    Wenn sich durch Umbaumaßnahmen Änderungen an den bebauten beziehungsweise überbauten und/oder befestigten Flächen ergeben, so sind die jeweiligen Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg. Ein entsprechendes Formular zur Änderungsmitteilung finden Sie hier:

    Es wird darauf hingewiesen, dass Oberflächenwasser von privaten Grundstücken nicht über öffentliche Verkehrsflächen in die Kanalisation eingeleitet werden darf (DIN 1986-100).