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Bauen
Offenlage der Stadt Dieburg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 "Schweriner Straße""
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 „Schweriner Straße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss) und zugleich den Beschluss gefasst über die Durchführung des Aufstellungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewandt.
In ihrer öffentlichen Sitzung am 29.01.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung alsdann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Schweriner Straße“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich befindet sich im Südwesten der Kernstadt Dieburg, zwischen dem Vereinsgelände des SC Hassia Dieburg und der Schweriner Straße und ist vollständig in die Siedlungslage der Kernstadt einbezogen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rd. 1.492 m² und betrifft das Grundstück mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Dieburg, Flur 22, Nr. 643, welches in der untenstehenden Abbildung durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie erfasst ist (unmaßstäblich).
Erfordernis und Ziel der Bauleitplanung:
Mit der Bauleitplanung soll für ein bereits weitgehend bebautes Gebiet die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gesichert werden, nachdem der Eigentümer des Plangrundstücks bei der Stadt Dieburg den Antrag auf Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Zwecke der innerörtlichen Nachverdichtung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gestellt hat. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

- VEP44 Schweriner Straße - Bekanntmachung Offenlage
- VEP44 Schweriner Straße - Geltungsbereich
- VEP44 Schweriner Straße - 2024-08-16_E-Textteil
- VEP44 VEP44 Schweriner Straße - 2024-08-16_E-Begründung
- VEP44 Schweriner Straße - 2024-08-16_E-VEP_DINA3
- VEP44 Schweriner Straße - 2024-08-16_ E-Legende_DINA4
- VEP44 Schweriner Straße - 2024-08-16_E-Rechtsplan_DINA3
- VEP44 Schweriner Straße - SU_Stand_2024-08-17
